Wusstest Du, dass es lediglich einer übereinstimmenden Willenserklärung bedarf um einen Vertrag zu schliessen?
WhatsApp und ähnliche Kommunikationskanäle sind daher zulässig, um einen Vertrag zu verhandeln und abzuschliessen. Dadurch kann es durchaus vorkommen, dass voreilig eine Vereinbarung eingegangen wird. Auf was Du achten solltest, wenn Du auf den verschiedensten Kanälen Verträge schliesst, erfährst Du in dieser Folge.
Host: Milena Reinle
Gast: David W. Frei, Rechtsanwalt, lic.iur., LL.M.
Ein passendes Geschenk zu finden ist nicht immer einfach und wenn das geklappt hat, scheitert es vielleicht an der richtigen Grösse oder Farbe. Die...
Oftmals hören wir Anwälte, dass wir es der Gegenpartei so richtig zeigen sollen. Viele verkennen, dass Anwälte auch Regeln haben, an die sie sich...
Die Planung geht endlich los, nun sind der Fantasie keine Grenzen mehr gesetzt – naja nicht ganz. Je nach Zonenordnung gibt es verschieden strenge...